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Eine betragsfreie Familienversicherung erlaubt es dem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung seine Kinder oder seinen Ehepartner (auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) beitragsfrei mitzuversichern. Kinder (Stief-, Pflege-, Adoptivkinder und Enkel) können bis zum 18. Lebensjahr durch eine beitragsfreie Familienversicherung versichert werden. Sollten sie nicht erwerbstätig sein können sie bis zum 23.
Lebensjahr und im Falle der Schul- und Berufsausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr durch eine beitragsfreie Familienversicherung mitversichert werden. Im Falle des Wehr- bzw. Zivildienst verlängert sich diese Frist entsprechend. Der Ehepartner ist durch eine beitragsfreie Familienversicherung solange mitversichert bis die Ehe rechtskräftig geschieden ist. Sollte der mitversicherte Ehepartner ein Einkommen von mehr als 3.862,50 Euro beziehen und somit mehr als der eigentlich versicherte Ehepartner verdienen ist ee beitragsfrei Familienversicherung nicht abzuschließen. Beziehen die Kinder ein monatliches Gehalt von über 345 Euro oder über 400 Euro bei einem Minijob, dann ist eine beitragsfreie Familienversicherung ebenfalls nicht möglich.
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