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Die Beitragskalkulation der privaten Krankenversicherung unterliegt dem Einstiegsalter, dem Gesundheitsrisiko und den geforderten Leistungen jedes einzelnen Versicherungsnehmers. Dabei ist zu beachten, dass die private Krankenversicherung in ihre Beitragskalkulation Altersrückstellungen mit einbeziehen muss. Altersrückstellungen werden den Beiträgen von Anfang an entnommen um der zunehmenden Leistungsbeanspruchung im Alter entgegenzuwirken und um im Falle eines anderen Risikoanstiegs die zu erwartende Leistungsbeanspruchung gerecht zu werden.
Die private Krankenversicherung muss in ihre Beitragskalkulation also auch das Einstiegsalter des Versicherten einbeziehen um die angemessenen Altersrückstellungen aufbauen zu können. Die private Krankenversicherung bietet in ihrer Beitragskalkulation außerdem die Möglichkeit der Selbstbehalte.
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