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Arbeitnehmer deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegen und Selbstständige, die sich freiwillig in eine gesetzliche Krankenversicherung begeben müssen beachten, dass dort eine Einkommensabhängige Beitragskalkulation stattfindet. Diese freiwillig Versicherte zahlen Beiträge, die nach Beitragsklassen bestimmt werden. Derzeit gibt es 20 Beitragsklassen für freiwillig Versicherte. Um freiwillig Versicherte in die Beitragsklassen einzuordnen werden alle Einkommen und sonstiges finanzielles Kapital in die Berechnung einbezogen.
Die Abstände der Beitragsklassen für freiwillig versicherte werden von den Krankenkassen selbst festgelegt. Wenn der freiwillig Versicherte Selbstständig ist, hängt der Beitrag nicht von der Beitragsklasse ab. In diesem Fall wird sein Gewinn in Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze (2005: 3.525 Euro monatlich) angenommen.
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