Beitragsmemessungsgrenze

Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihre Beiträge auf Grundlage der Bruttolöhne ihrer Mitglieder. Die Löhne werden aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit Beiträgen belastet. Die Beitragsmemessungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Sie errechnet sich aus der durchschnittlichen Einkommensentwicklung in Deutschland. Im Jahr 2005 beträgt sie 42.300 Euro Jahres- bzw.


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3.525 Euro Monatseinkommen. Arbeiter, die ein Bruttolohn über der Versicherungspflichtgrenze, und damit auch über der Beitragsmemessungsgrenze beziehen, können sich ach durch eine private Kasse versichern lassen. Die Beitragsbemessungsgrenze war bis 2002 identisch mit der Versicherungspflichtgrenze.

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