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Die Krankenkassen unterscheiden zwischen der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung und der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist abhängig vom Geschäftsergebnis. Erzielt die Versicherungsgesellschaft einen Überschuss kann sie, mit Erlaubnis der Bundesaufsichtsbehörde, ihren Mitgliedern eine Beitragsrückerstattung geben. Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung kann erfolgen, wenn der Versicherte Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Solche Beitragsrückerstattungen sind aber nicht garantiert und hängen von der jeweiligen Versicherung ab. Die Zahlung der Beitragsrückerstattung kann durch Barauszahlungen in jährlichen oder monatlichen Beträgen, in Form von einmaligen Beitragssenkungen oder in Form von dauerhaften Beitragssenkungen für leistungsfreie Versicherte ausgezahlt werden.
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