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Die Beitragssätze der Krankenkasse und der Rentenversicherung unterliegen dem solidarischen Prinzip. D.h. der Arbeitnehmer bezahlt 50 Prozent der Beiträge und der Arbeitgeber die andere Hälfte. Die Krankenversicherung für 49 € monatlich - viando.de/content/beitragssaetze.php">Beitragssätze der Krankenkasse werden von den Kassen individuell festgelegt. Der durchschnittliche Beitragssatz 2004 liegt bei 14 Prozent des Bruttolohns. Die Beitragssätze der Rentenversicherung betragen 19,5 Prozent des Bruttolohns. Nach dem solidarischen Prinzip macht das 9,75 Prozent für Arbeitnehmer und 9,75 Prozent für Arbeitgeber. Für die Berechnung der Beiträge gemäß der Beitragssätze gelten für die Krankenkasse wie für die Rentenversicherung Beitragsbemessungsgrenzen. Bis zu diesen Grenzen wird der Bruttolohn mit Beiträgen belastet. Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse beträgt für das Jahr 2005 42.300 Euro Jahreseinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt im Jahr 2005 bei 62.800 Euro (West) bzw. 52.800 Euro (Ost). Die vorgeschriebene Versicherungspflicht verpflichtet alle Arbeitnehmer... mehr Die gesetzlichen Krankenkassen... mehr Die Central-Versicherung war... mehr Bei der mehr Arbeitnehmer, deren jährliches Brutto Mindesteinkommen über... mehr
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