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Die Beitragssätze der Krankenkassen sind vielleicht das Interessanteste überhaupt, jedenfalls für die Versicherten. Das liegt daran, dass die Beitragssätze den wesentlichsten Einfluss auf den Nominalbeitrag haben. Im deutschen Gesundheitssystem ist es nämlich so geregelt, dass der Beitragssatz auf das Bruttoeinkommen berechnet wird und somit den Beitrag bestimmt. Da in der Vergangenheit die Krankenkassen selber dafür zuständig waren, den Beitragssatz zu bestimmen, kam es zu gravierenden Unterschieden, die für Versicherte den Vorteil hatten, dass sie sich für die niedrigeren Beitragssätze entscheiden konnten.
Die Beitragssätze der Krankenkassen im Jahr 2009 sind nicht mehr in diesem Maße interessant, weil die Gesundheitsreform, die zum 1. Januar 2009 stattfand, eine Veränderung mit sich brachte. Nun gibt der Gesetzgeber den Beitragssatz vor, und zwar einheitlich, sodass die Krankenkassen in dieser Hinsicht nicht mehr autonom sind. Folglich können die Versicherten keine Vergleiche mehr anstellen und müssen sich an dem einheitlichen Beitragssatz orientieren, der zur Zeit bei 15,5 % liegt.
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