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Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität trifft auf alle Beitragssätze bei Krankenversicherungen zu. Damit verpflichten sich die Krankenversicherungen dazu die Beiträge unter allen Anstrengungen stabil zu halten. Dabei sind sie dazu angehalten alle finanziellen Reserven, die durch Altersrückstellungen oder Kapitalanlagen aufgebaut wurden für die Stabilität der Beitragssätze zu nutzen.
Sollten allerdings die Beitragssätze bei Krankenversicherungen, aufgrund von kostenintensiven neuen Behandlungsmethoden oder steigender Preise in der Gesundheitsbranche, nicht ausreichen um die medizinische Versorgung der Versicherungsnehmer nachzukommen, tritt der Grundsatz der Beitragssatzstabilität zurück. Aus diesen Gründen stiegen die durchschnittlichen Beitragssätze bei Krankenversicherungen um rund 1 Prozent in den letzten 10 Jahren.
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