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Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Danach müssen die Beitragssätze von den Krankenkassen unter Verwendung aller, durch Rückstellungen erzielten Kapitalreserven, stabil gehalten werden. Sollten die Krankenversicherungen allerdings, aufgrund der medizinischen Entwicklung, die immer aufwendigere und kostenintensivere neue Behandlungsmethoden hervorbringt, ihren vertraglich vereinbarten Leistungen nicht mehr nachkommen können, entfällt der Grundsatz der Beitragssatzstabilität.
Dies trifft auch zu, wenn die Kassen, aufgrund der steigenden Kosten der Gesundheitsbranche, die medizinischen Versorgung der Mitglieder nicht mehr nachkommen kann. So stiegen die durchschnittlichen Beitragssätze in den letzten 10 Jahren um ca. 1 Prozent. Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen unterliegen zurzeit Schwankungen von 3,1 Prozent zwischen 12,6 und 15,7 Prozent.
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