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Die gesetzliche Krankenkasse erhebt für ihre Leistungen einen prozentualen Anteil vom Einkommen Ihrer Mitglieder. Diese Beitragsätze der gesetzlichen Krankenkasse sollen nach dem Grundsatz der Beitragsstabilität, notfalls mit Unterstützung aller Finanzreserven möglichst auf einer Höhe gehalten werden. Sollte allerdings die medizinische Versorgung der Versicherungsnehmer nicht mehr nachgekommen werden können, weil die zu erwartenden Kosten als zu niedrig kalkuliert wurden, müssen die Beitragssätzekrankenkasse erhöht werden.
Eine solche unkalkulierbare Kostensteigerung kann schnell durch den medizinischen Fortschritt oder die Entwicklung auf dem Gesundheitsmarkt entstehen. Die Anhebung er Beitragsätze der Krankenkassen betrug in den letzten 10 Jahren 1,2 Prozent. Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkasse liegen heute zwischen 12,6 und 15,7 Prozent des Bruttolohns der Versicherten.
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