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Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Einkommen berechnet – ein Vorteil vor allem bei geringen Einkünften und rückläufigem Einkommen, etwa im Alter. Wie bei der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Kosten.
Wichtig: alle nicht selbst erwerbstätigen Familienmitglieder sind in der Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert. Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene, Mindestleistungen, doch ihre Beitragssätze unterscheiden sich erheblich – sie reichen zur Zeit von etwa 13 bis 15 Prozent des persönlichen Monatsbruttos. Vergleichen Sie als gesetzlich Versicherter ebenso Preise und Leistungen.
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