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Betriebskrankenkassen (BKK) sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und als solche Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Außer der Bahn BKK gehören sie alle zu Landesverbänden. Sie können von Arbeitgebern mit mindestens 1 000 Angestellten gegründet werden, sobald die Mehrheit der Mitarbeiter solch einer Einrichtung zustimmt, und sich auch für betriebsfremde Personen öffnen. Anfangs waren die BKK ausschließlich für die Mitarbeiter eines Betriebes zuständig. Mit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechts haben sich die meisten dann auch nach außen geöffnet.
Seid dieser Änderung ist die Anzahl der BKK, vorwiegend durch Fusionen, zurückgegangen, trotzdem sind sie noch sehr zahlreich auf dem Versicherungsmarkt in Deutschland vertreten. Ebenso wie bei den anderen gesetzlichen Krankenversicherern, sind auch die Beitragssätze der BKK sehr unterschiedlich. Daher lohnt es sich, die BKK einem kostenlosen Preisvergleich im Internet zu unterziehen. Sie können sich auch durch einen kostenfreien Beitragsrechner ausrechnen lasen, welche dieser Einrichtungen den niedrigsten Beitragssatz hat.
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