Beitragssatz der Krankenversicherung

Die Beitragssätze zur Krankenversicherung werden durch Beschluss des Verwaltungsrates in der Satzung der Krankenkasse festgelegt, und zwar in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Arbeitsentgelts. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zu gleichen Teilen in die Krankenversicherung ein.


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Bei der privaten Versicherung zählt nicht das Einkommen sondern der Beitrag berechnet sich nach Risiko. Das bedeutet junge und Menschen, die von Krankheiten verschont bleiben, zahlen weniger.

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