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Beiträge, und das ist typisch, fallen immer an, wenn es sich um Versicherungen handelt. Das gilt sowohl für private als auch für gesetzliche Versicherungen. Zur gesetzlichen Versicherungen gehört auch die Rentenversicherung, welche bekanntlich eine der fünf Säulen darstellt, auf denen die Sozialversicherung ruht. Folglich ist die Rentenversicherung eine Pflichtversicherung, von der man sich nur unter bestimmten Umständen befreien kann. Was die Beiträge anbelangt, so sind diese vom Bruttoeinkommen der Versicherungsnehmer abhängig.
Wer viel verdient, der muss auch höhere Beiträge leisten. Das liegt daran, dass die Beiträge prozentual berechnet werden. Auf das Bruttoeinkommen wird nämlich ein Beitragsatz berechnet, der im Jahr 2009 bei 19,9 % liegt. Allerdings ist es in Deutschland so geregelt, dass sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt. Folglich wird der Beitragssatz von beiden Parteien geteilt, sodass auf jeden 9,95 % entfällt. Das ist natürlich im Sinne eines jeden Arbeitnehmers, dessen Ausgaben dadurch relativ gering bleiben.
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