Beitragssatz Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erhebt vom Bruttolohn der Versicherten einen gewissen Prozentsatz zum Aufbau von der Rente. Der Lohn der Versicherten wird aber nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung mit Beiträgen belastet. Die Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/beitragsbemessungsgrenze-der-rentenversicherung.php">Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung beträgt 2005 62.400 Euro Jahresgehalt (West) und 52.800 Euro Jahreseinkommen (Ost). Zurzeit geht man auch für das Jahr 2005 von einem Beitragssatz der Rentenversicherung von 19,5 Prozent aus. Nach dem solidarischen Prinzip ist das ein Beitragssatz von 9,75 Prozent, den der Arbeitnehmer von seinem Lohn, im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenze an die Rentenversicherung zahlen muss. Die restlichen 9,75 Prozent Beitragssatz muss der Arbeitgeber an die Rentenversicherung bezahlen.

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