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Die gesetzlichen Krankenkassen legen den Beitragssatz anhand ihrer individuellen Kosten- und Risikostruktur selbstständig fest. Der durchschnittliche Beitragssatz aller Krankenkassen liegt 2007 bei 13,3 Prozent. Der Betrag wird vom beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten erhoben, dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge.
Der Beitragssatz ist in der Satzung festgelegt und gilt nur für die jeweilige Kasse.
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