Beitragssatz zur Krankenversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen legen den Beitragssatz anhand ihrer individuellen Kosten- und Risikostruktur selbstständig fest. Der durchschnittliche Beitragssatz aller Krankenkassen liegt 2007 bei 13,3 Prozent. Der Betrag wird vom beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten erhoben, dazu gehören Arbeitsentgelt, Rente und Versorgungsbezüge.


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Der Beitragssatz ist in der Satzung festgelegt und gilt nur für die jeweilige Kasse.

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