Beitragsbemessungssatz

Die Bestimmung der Beiträge der Sozialversicherung ist von der Höhe der Bruttolöhne der Versicherten abhängig. Die Löhne werden aber nur im Rahmen des Beitragsbemessungssatz mitgerechnet. Der Beitragsbemessungssatz wird in Abhängigkeit der durchschnittlichen Lohnentwicklung kalkuliert. Für die Kranken- und Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/pflegeversicherung.php">Pflegeversicherung beträgt der Beitragsbemessungssatz für das Jahr 2005 42.300 Euro Jahreseinkommen bzw. 3.525 Monatsgehalt. Der Beitragsbemessungssatz der Arbeitslosen- und Rentenversicherung belaufen sich im Jahr 2005 62.400 Euro (West) Jahres- bzw. 5.200 Euro (West) Monatseinkommen auf 52.800 Euro (Ost) Jahres- bzw. 4.400 Euro (Ost) Monatslohn.

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