Bemessungsgrenze für PKV

Die Bemessungsgrenze hatte für die PKV nur bis 2002 eine direkte Bedeutung. Bis dahin war die Bemessungsgreze identisch mit der Verischerungspflichtgrenze. Bis zu einem Brutojahresgehalt in Höhe der Versicherungspflichtgrenze (2005: 46.800 Euro) ist ein Arbeitnehmer automatisch gesetzlich Pflichtversichert und darf nicht in eine PKV wechseln. Die Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/bemessungsgrenze.php">Bemessungsgrenze (2005: 42.300 Euro) ist die Obergrenze des beitragspflichtigen Einkommens der versicherten. D.h., dass das Einkommen nur bis zur Höhe der Bemessungsgrenze in die Beitragskalkulation der gesetzlichen Krankenversicherung mit einfließt. Da die Beitragskalklation für die PKV auf dem Gesundheitsrisiko, dem Eintrittsalter und den vereinbarten Leistungen des Versicherten abhängt, gibt es keine Bemessungsgrenze für die PKV.

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"Bemessungsgrenze 2005"

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