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Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze und damit über der Bemessugsgrenze liegt, sind nicht mehr automatisch pflichversichert und können sich in einer der privaten Krankenkassen versichern lassen. Bis 2002 waren die Versicherungspflichtgrenze und die Krankenversicherung für 49 € monatlich - viando.de/content/bemessungsgrenze.php">Bemessungsgrenze identisch. Ab 2003 liegt die Versicherungspflichtgrenze über der Bemessungsgrenze. Die Versichrungspflichtgrenze liegt im Jahr 2005 bei 46.800 Euro Jahresgehalt. Die Bemessungsgrundlage beträgt 42.300 Euro Jahreseinkommen. Alle Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn unter der Versicherungspflichtgrenze sind automatisch gesetzlich Pflichtversichert. Diejenigen, die sich über die privaten Krankenkassen versichern lassen könnten und sich dennoch für eine der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden sind freiwillig Versicherte. Unter bestimmten Bedingungen können sich Selbsständige aber auch freiwillig in eine der gesetzlichen Krankenkassen begeben. Sie sollten dann aber beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen die aktuelle Bemessungsgrenze als den, aus der selbstständigen Tätigkeit erbrachten Gewinn annehmen. Selbst wenn der freiwillig Versicherte nur Verlust einfährt, wird ihm die Bemessungsgrenze von den gesetzlichen Krankenkassen als Gewinn angrechnet und damit dessen Beitrag kalkuliert. Versicherungen gibt es unheimlich viele, sodass... mehr Zwischen Männern und Frauen gibt es... mehr In der heutigen Zeit wird es... mehr Bei der BIG handelt es sich... mehr Der Beitrag gesetzlicher Krankenkassen liegt für... mehr
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