Bemessungsgrenze Obergrenze

Die Bemessungsgrenze ist die Obergrenze des beitragspflichtigen Einkommens der Sozialversicherungen. Die Bemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt für das Jahr 2005 3.


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525 Euro Monats- und 42.300 Euro Jahresgehalt. Für die Rentenversicherung beläuft sich die Bemessungsgrenze (West) für 2005 auf 5.200 Euro Monats- und 62.400 Jahresgehalt. Die Bemessungsgrenze (Ost) der Rentenversicherung beträgt 4.400 Euro Monats- bzw. 52.800 Euro Jahreseinkommen.

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