Bemessungsgrenze Krankenversicherung Rentenversicherung

Die einzelnen Zweige der Sozialversicherung, die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung, errechnen ihre Beiträge anhand der Bruttolöhne der Versicherten. Die Löhne der Mitglieder werden bis zur Höhe der Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/bemessungsgrenze.php">Bemessungsgrenze mit Beiträgen belastet. Alles was darüber hinaus geht wird nicht mit in die Beitragskalkulation einbezogen. Dafür wird aber auch alles was über der Bemessungsgrenze liegt nicht mit in die Berrechnung der Leistungsansprüche aus der Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung einbezogen. Die Bemessungsgrenze der Krankenversicherung für das Jahr 2005 beträgt 42.300 Euro Jahres- bzw. 3.525 Euro Monatsgehalt. Für die Rentenversicherung gilt im Jahr 2005 eine Bemessungsgrenze (West) von 5.200 Euro Monats- bzw. 62.400 Euro Jahresgehalt und eine Bemessungsgrenze (Ost) von 4.400 Euro monatliches bzw. 52.800 Euro jährliches Gehalt.

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