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Betrag, der Ausgangspunkt für die Beitragsberechnung ist. Beitragsbemessungsgrundlage für Versicherungspflichtige sind die beitragspflichtigen Einnahmen, d.h. bei Arbeitern und Angestellten das versicherungspflichtige Arbeitsentgelt und bei versicherungspflichtigen Selbstständigen das Arbeitseinkommen.Für freiwillig Versicherte ist die Beitragsbemessungsgrundlage ein frei zu wählender Wert zwischen 400.
00 EUR und der Beitragsbemessungsgrenze.
Die Versicherung
Im Jahre 1826 wurde die Hanseatische... mehr
Die Pflichtversicherungsgrenze markiert... mehr
Die Victoria... mehr
Der Bundesausschuss der Ärzte und