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Die Berufsunfähigkeitsrente wurde von staatlicher Seite abgeschafft. Nur noch Personen, die bis einschließlich zum 01.01.1961 geboren wurden, erhalten eine teilweise Erwerbsminderungsrente in geringer Höhe, wenn sie nur noch in der Lage sind, drei bis unter sechs Stunden einer Tätigkeit, ganz gleich welcher Art, nachzugehen. Für den Fall, dass man den erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann, empfiehlt es sich daher, durch eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen. Die Berufsunfähigkeitsrente, die man aus dieser Versicherung erwarten darf, ist je nach Versicherer unterschiedlich und bemisst sich an diversen Kriterien, wie etwa an der Höhe der eingezahlten Beiträge, am Versicherungszeitraum, am Gesundheitszustand der Versicherungsnehmer, an den beruflichen Risiken u.
s. w., die ebenfalls, je nach Vertragspartner in unterschiedlichem Maße eine Rolle spielen. Im Internet finden Sie kostenfreie Versicherungsrechner, mit deren Hilfe Sie eine Berechnung durchführen können, um zu ermitteln, bei welchem Unternehmen es mehr Leistung zu günstigen Tarifen gibt. Dies können Sie auch schnell und einfach herausfinden, wenn Sie Berufsunfähigkeitsversicherungen einem kostenfreien, unabhängigen Onlinevergleich unterziehen.
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