Volltextsuche:
Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Das Krankengeld ist grundsätzlich Beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Die Beiträge werden direkt von der Krankenkasse einbehalten und an die entsprechenden Versicherungsträger abgeführt.
Rehabilitatioszenren gibt es deutschlandweit flächendecken. Es... mehr
Die Festpreisverordnung regelt die Höhe der... mehr
Welche Möglichkeiten bieten Krankenkassen für Auszubildende? Auszubildende... mehr
Die Victoria ist ein privates Versicherungsunternehmen... mehr
Wer in Sachsen seinen Wohnsitz hat... mehr