Berechnung Krankengeld

Das Brutto-Krankengeld wird nach dem Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt 70 Prozent des letzten Brutto-, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Bei der Berechnung werden auch die Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt. Das Krankengeld ist grundsätzlich Beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.


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