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Auf den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung von 1998 bis 2002, nämlich Walter Riester, geht auch die Riesterrente zurück. Diese stellt ein staatliches Förderprogramm dar, welches sich durch Zulagen und Steuervergünstigungen auszeichnet. Geregelt ist die Riesterrente in dem Altersvermögensgesetz, welches mit AVmG abgekürzt wird. Das Gute an diesem Förderprogramm ist, dass der Anbieter gezwungen ist, die Summe zu Auszahlungsbeginn zu garantieren. Das heißt, dass der Sparer sicher sein kann, dass die eingezahlte Summe auf jeden Fall gezahlt wird.
Allerdings erfolgt die Auszahlung nicht auf einmal, sondern in Schritten, und das bis zum Lebensende. Die Riesterrente ist somit eine Leibrente, was ebenfalls einen Vorteil darstellt. Wer sich also ausrechnen möchte, auf welche Beträge er in der Rentenzeit hoffen darf, der kann einen Rentenrechner zur Hilfe nehmen, ein Programm also, das im Internet auf so manchen Seiten angeboten ist. Was der Sparer lediglich zu tun hat, das ist, eigene Daten einzugeben. Schon nach nur wenigen Minuten wird schließlich das Ergebnis präsentiert.
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