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Die gesetzliche Krankenversicherung garantiert eine Grundversorgung, die einen bestimmten Umfang an Leistungen aufweist. Sie alle werden zu 95 % vom Gesetzgeber vorgegeben, für die restlichen fünf Prozent ist die jeweilige gesetzliche Krankenkasse zuständig. Zu den 95 % gehört auch das Krankengeld, welches die Krankenkasse dann zahlt, wenn der Versicherte aufgrund einer Krankheit für eine längere Zeit nicht am Arbeitsplatz erscheinen kann. Kommt es dazu, dass die Arbeit langfristig nicht ausgeübt werden kann, dann übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, zu der er sechs Wochen lang verpflichtet ist.
Danach übernimmt die Krankenkasse diese Aufgabe und zahlt Krankengeld. Was die Höhe des Krankengeldes anbelangt, so macht sie 90 % des Nettolohns aus, wobei sich Arbeitslose in der glücklichen Lage befinden, ein Krankengeld zu erhalten, dass zu 100 % mit dem Arbeitslosengeld übereinstimmt. Arbeitnehmer können sich leicht ausrechnen, wie hoch das Krankengeld ausfallen wird. Zu Hilfe genommen werden kann ein beliebiges Rechenprogramm, zum Beispiel das allbekannte Programm Excel.
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