Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen

Um die Grundzüge von Vorfälligkeitsentschädigungen zu klären hat der Bundesgerichtshof mehrere Urteile verabschiedet. Zwischen 1997 bis 2000 hat der Bundesgerichtshof mit mehreren Urteilen festgelegt, wie die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen zu erfolgen hat. Die Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen hat auf Grundlage der Rendite von Hypothekenpfandbriefen zu erfolgen. Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungen darf die Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, nicht dem Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands entnommen werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird dann erhoben, wen der Versicherungsnehmer vorzeitig seinen Versicherungsvertrag aufkündigt.


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Dann wird eine Art Strafe auferlegt, die natürlich finanzieller Natur ist. Berechnet wird sie prozentual, wofür der Vorfälligkeitszins als Bezugsgröße herangezogen wird. Die Vorfälligkeitsentschädigung spielt aber auch im Finanzwesen eine große Rolle, sodass der Kreditnehmer beim vorzeitigen Beenden eines Kreditgeschäfts eine Entschädigung zahlen muss, die wiederum prozentual berechnet wird.

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