Bereitstellungszinsen

Ruft der Darlehennehmer nach der Zusage der Darlehensaufnahme das Darlehen innerhalb einer bestimmten Zeit nicht ab, können Bereitstellungszinsen vom Darlehensgeber gefordert werden. Die Höhe der Zeitspanne zwischen der Darlehenszusage und der Fälligkeit der Bereitstellungszinsen bei Nichtabrufung des Darlehens ist bei den Geldgebern nicht einheitlich geregelt. Der Zeitraum bis zur Fälligkeit von Bereitstellungszinsen kann sich von 1 Monat bis über ein halbes Jahr erstrecken. Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25 Prozent des monatlichen Darlehens betragen. Oft wird auch unter den Bereitstellungszinsen auch die Zinsen verstanden, die das jeweilige Kreditinstitut dafür verlangt, dass sie dem Kreditnehmer eine bestimmte Geldsumme bereitstellt.


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Fälligkeit von Bereitstellungszinsen

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