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Der Rürup-Bericht steht im Kontext der Rürup-Kommission, die im Jahr 2002 unter Vertretung von Ulla Schmidt zustande kam. Bei dem Namen dieses Experten-Gremiums handelt es sich um eine umgangssprachliche Bezeichnung, die auf den Vorsitzenden Bert Rürup zurückgeht. Anfangs trug sie noch den Namen „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme“, womit auch auf den Inhalt der Rürup-Kommission angedeutet wurde. Ergebnisse dieser Arbeit, an der sich sowohl Universitätsprofessoren als auch Arbeitnehmer und Vertreter der Gewerkschaften beteiligten, wurden schließlich in dem Rürup-Bericht präsentiert.
Dieser wurde im August 2003 übergeben und bedeutete gleichzeitig das Ende der Arbeit in der Kommission. Der Inhalt bestand aus Empfehlungen, was die Regierung in Bezug auf die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung tun solle. Hinsichtlich der Rentenversicherung haben sich die Kommissionsmitglieder für die Aufrechterhaltung der Umlagefinanzierung, aber auch für die Anhebung des Renteneintrittalters entschieden. Bei der Pflegeversicherung sprach man sich für die Ausbauung der Selbstbestimmung der Patienten.
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