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Die Unfallversicherung ist eine der fünf Pflichtversicherungen innerhalb der Sozialversicherung. Wer also einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hat, der zahlt in der Regel Beiträge für die Unfallversicherung, die prozentual am Bruttoeinkommen bemessen werden. Die Unfallversicherung hat immer einen Versicherungsträger, der für bestimmte Berufszweige verantwortlich sein kann. Im Bereich der Landwirtschaft fungieren sämtliche landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften als Versicherungsträger und bilden somit mit den landwirtschaftlichen Alterskassen und den landwirtschaftlichen Kranken- als auch Pflegekassen die landwirtschaftliche Sozialversicherung. Eine solche landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ist die LBG Bayern, die sich als regionaler Versicherer versteht.
Die Aufgaben besteht darin, Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz zu verhüten und in dieser Hinsicht Verbesserungen zu schaffen. Darüber hinaus wird darüber nachgedacht, wie Erste Hilfe am Arbeitsplatz ausgebaut werden als auch Gefahren vermieden werden könnten. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Bayern hat eine eigene Homepage, auf der man sich mit dem Regionalversicherer beschäftigen und sich Informationen beschaffen kann.
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