Berufsunfähigkeit Angestellte

Ist eine Person längerfristig gesundheitsbedingt verhindert, ihrem erlerntem Beruf nachzugehen, so spricht man von Berufsunfähigkeit. Bei Angestellten hat diese das Ende des Angestelltenverhältnisses zur Folge, welches seinerseits zum sozialen und finanziellen Abstieg führt. Von staatlicher Seite ist seit der Rentenreform zum 01.01.2001 auch keine Hilfe mehr zu erwarten. Nur noch Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden erhalten bei teilweiser Erwerbsminderung eine dürftige Rente ausgezahlt. Daher ist es ratsam, selbst für den Fall der Berufsunfähigkeit durch eine diesbezügliche Versicherung vorzusorgen.


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