Volltextsuche:
Die Berufsunfähigkeit bezeichnet die Unfähigkeit, aus körperlichen oder psychischen gesundheitlichen Einschränkungen, dem erlernten Beruf nachzugehen. Dagegen kann man sich durch den freiwilligen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Bei der Erwerbsminderung handelt es sich um eine gesundheitsbedingte eingeschränkte Fähigkeit, überhaupt irgend einer Tätigkeit nachzugehen. In diesem Fall erhalten Betroffene, die bis zu 02.01.2001 geboren wurden, eine teilweise Erwerbsminderungsrente vom Staat ausgezahlt, die allerdings sehr gering ausfällt. Diese kann durch eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden.
Später geborene gehen leer aus, so dass es ihnen die Vorsorge selbst überlassen ist. Sowohl Berufsunfähigkeits- als auch Erwerbsunfähigkeitsversicherungen befinden sich in der Produktpalette zahlreicher Versicherer zu jeweils stark differenzierendem Preis-/Leistungsniveau, so dass es sich lohnt, sie, vor Vertragsabschluss, einem kostenfreien, unabhängigen Onlinevergleich zu unterziehen.
Im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit sind schon... mehr
Zu den Freiberuflern zählen Ärzte, Anwälte... mehr
Um sich gegen die finanziellen Folgen... mehr
Von Berufsunfähigkeit ist die Rede, sobald... mehr
Die Berufsunfähigkeit steht für eine länger... mehr