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Wenn eine Person wegen physischen oder psychischen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr fähig ist, den Beruf auszuüben, für welchen sie die erforderlichen Qualifikationen erworben hat, ist sie seit der Rentenform zum 01.01.2001 auf sich selbst gestellt. Nur noch vor dem 02.01.1961 Geborene haben in diesem Fall einen Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Diese fällt aber so dürftig aus, dass der Lebensunterhalt dadurch nicht gedeckt wird und die Betroffenen können jederzeit veranlasst werden, jede andere Tätigkeit zu verrichten.
Daher ist es ratsam, rechtzeitig durch den Vertragsabschluss über eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorzusorgen. Diese ermöglicht es, den gewohnten finanziellen Lebensstandard auch bei Berufsunfähigkeit beizubehalten. Sobald Letztere mindestens 50 Prozent beträgt und ärztlich attestiert wurde, erhalten die betreffenden Personen eine monatliche Rente in der vorab vereinbarten Höhe von ihrer Versicherung ausgezahlt. Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von unüberschaubar vielen Versicherern angeboten, wobei die Preis-/Leistungsverhältnisse sowie die Vertragsbedingungen sehr verschieden sind, so dass es sich empfiehlt, sie einem kostenlosen, unabhängigen Vergleich im Internet zu unterziehen.
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