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Ein Versorgungswerk ist ein gesetzlicher Sozialversicherer für Personen, die diverse freie Berufe ausüben, wie unter anderem für Ärzte, Juristen und Architekten. Für diese Berufsgruppen ist die Mitgliedschaft in dem Versorgungswerk ihrer Berufskammer Pflicht und die Höhe der Beiträge wird aus dem zu versteuerndem Einkommen der Versicherten ermittelt. Im Falle der Berufsunfähigkeit, dass heißt wenn die Betreffenden aus gesundheitlichen Gründung längerfristig an der Ausübung ihres Berufes verhindert sind, haben sie einen Anspruch auf Leistungen aus dem Versorgungswerk.
Diese bemessen sich an der Höhe der eingezahlten Beiträge, fallen aber immer geringer aus, als der einstige Verdienst. Die daraus entstehende Versorgungslücke kann vorausschauend ausgerechnet werden und durch eine zusätzliche freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt werden. Mit Hilfe eines kostenfreien, unabhängigen Preis-/Leistungsvergleichs der Berufsunfähigkeitsversicherungen im Internet können Sie sich die besten Angebote sichern.
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