Berufsunfähigkeitsrente

Durch die Rentenreform haben sich die Leistungen aus den gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert. Die Berufsunfähigkeitsrente wird nur noch Personen gewährt, die zu Reformbeginn das 40. Lebensjahr vollendet haben. Allerdings gibt es auch bei dieser Personengruppe bei Eintritt der Berufsunfähigkeit eine gravierende Leistungsreduzierung, es wird nur noch die Hälfte der vollen Kostenloser ONLINE Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung



viando.de/content/erwerbsminderungsrente.php">Erwerbsminderungsrente gezahlt. Später Geborene müssen sogar eine Tätigkeit aufnehmen, die nicht Ausbildung, Erfahrung und beruflichem Einkommen entspricht. Die Bezugnahme auf die bisherige Ausbildung und die ausgeübte Tätigkeit entfällt somit.

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