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Angestellte haben nur bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Sozialleistungen, insofern sie gesetzlich versichert sind. Bei längerfristiger bis dauerhafter Unfähigkeit der beruflichen Tätigkeit nachzugehen, die unweigerlich auch das Ende des Angestelltenverhältnisses bedeutet, sind Angestellte, seit der Rentenreform des Jahres 2001, vollkommen sich selbst überlassen. Die Berufsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Einschränkung ist staatlich nicht mehr abgesichert, so dass es sich empfiehlt, durch den rechtzeitigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung selbst Vorsorge zu treffen. Den effizientesten Schutz zu günstigen Beiträgen und flexiblen Bedingungen, können Sie mit Hilfe eines kostenfreien, unabhängigen Onlinevergleichs der Berufsunfähigkeitsversicherung schnell und einfach ausfindig machen.
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