Berufsunfähigkeitsversicherung Architekt

Selbstständige Architekten müssen sich über durch das Versorgungswerk versichern, wobei die zu leistenden Beiträge aus dem Jahreseinkommen ermittelt werden. In den ersten drei Jahren besteht die Option, das Minimum einzuzahlen, was jedoch den Nachteil hat, dass die Absicherung im Berufsunfähigkeitsfall, mit einer voraussichtlichen monatlichen Leistung von ca. 400 bis 600 Euro, sehr gering ausfällt. Auch Architekten die Höchstbeträge bezahlen, sind nicht ausreichend gesichert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre Tätigkeit nicht mehr ausführen können.


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Angestellte Architekten haben in dem Versorgungswerk ebenfalls einen gesetzlichen Versicherungspartner. Die Absicherungslücke, die die im Falle der Berufsunfähigkeit entsteht, kann durch eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung gefüllt werden. Vergleichen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung verschiedener Versicherer, hinsichtlich ihrer Preise, Bedingungen und Leistungen, jetzt, kostenlos, schnell und unverbindlich im Internet!

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