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Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Beamte sinnvoll. Wer als Beamter aufgrund einer Dienstunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird, gilt in der Regel auch als berufsunfähig. Um jedoch „Probleme“ im Leistungsfall von vornherein auszuschließen, sollte in die Berufsunfähigkeitsversicherung die so genannte Dienstunfähigkeitsklausel eingeschlossen werden.
Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn die betreffende Person mindestens sechs Monate nicht in der Lage ist ihren Beruf auszuüben. Die Dienstunfähigkeit bietet einen zusätzlichen Schutz, falls man krankheitsbedingt in den Ruhestand versetzt wird und eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gewünscht wird.
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