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Sobald eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den Beruf ausüben kann, für welchen sie die erforderlichen Qualifikationen erworben hat, erhält sie Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, durch welche der gewohnte Lebensstandard weitergeführt werden kann. Ansprüche auf Leistungen aus einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden hingegen nur dann gestattet, wenn die Versicherten gar keiner Tätigkeit zur Sicherung ihres Lebensbedarfes mehr nachgehen können. Sowohl die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung haben seit der Rentenreform von 2001 erheblich an Relevanz gewonnen.
Da es nur noch für Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, eine teilweise Erwerbsminderungsrente von Seiten des Staates gibt und alle später Geborenen vollkommen leer ausgehen, ist es außerordentlich wichtig, die Arbeitsfähigkeit privat abzusichern. Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Erwerbsunfähigkeitsversicherungen befinden sich zu jeweils stark differenzierendem Preis-/Leistungsniveau in der Produktpalette zahlreicher Versicherungsunternehmen, so dass es sich lohnt, sie kostenfrei, schnell und unabhängig online zu vergleichen.
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