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Zu den Freiberuflern zählen Ärzte, Anwälte, Notare, Journalisten, … die zur Mitgliedschaft in einer Berufskammer oder in einem berufsständischem Versorgungswerk verpflichtet sind. Im Falle, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollten, den Beruf auszuüben, für welchen sie die notwendigen Qualifikationen erworben haben, haben sie Ansprüche auf Leistungen ihres gesetzlichen Versicherers. Diese liegen aber weit unter dem einstiegen Verdienst, so dass unmittelbar eine Versorgungslücke entstehet, welche durch den Vertragsabschluss über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung gefüllt werden kann.
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von einer unüberschaubaren Vielzahl von Versicherern zu jeweils sehr verschiedenen Preisen, Leistungen und Konditionen angeboten, so dass es von Vorteil ist, sie kostenfrei und unabhängig online zu vergleichen.
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