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Selbstständige Juristen sind über das Versorgungswerk ihrer jeweiligen Anwaltskammer für den Fall der Berufsunfähigkeit abgesichert. Auch angestellte Juristen haben durch das Versorgungswerk einen gesetzlichen Versicherungspartner. Sobald Juristen aus gesundheitlichen Gründung an der Ausübung einer Tätigkeit, die ihrer Qualifikation entspricht, verhindert sind, haben sie einen Anspruch auf Leistungen aus dem jeweiligen Versorgungswerk. Diese fallen aber weitaus niedriger aus als der einzige Verdienst, so dass notwendig eine Versorgungslücke entsteht, welche durch eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung gefüllt werden kann.
Diese Form der privaten Vorsorge hat aufgrund ihrer Relevanz eine hohe Nachfrage sowie ein unüberschaubares Angebot. Um den individuell am besten geeigneten Versichertenschutz zu günstigen Tarifen und verbraucherfreundlichen Konditionen zu ermitteln, empfiehlt es sich, die Berufsunfähigkeitsversicherungen verschiedener Anbieter kostenfrei und unabhängig online zu vergleichen.
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