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Der Beruf des Notars zählt zu den freien Berufen. Selbstständige sowie angestellte Notare sind zu der Mitgliedschaft in ihrer jeweiligen regionalen Rechtsanwaltskammer verpflichtet, die auch ihr gesetzlicher Versicherungspartner ist. Die Leistungen, die Notare darüber im Versicherungsfall erhalten, weisen jedoch eine erhebliche finanzielle Lücke zu dem früheren Verdienst auf, die durch eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung geschlossen werden kann. Diese Form der Absicherungen befindet zu großen Preis-/Leistungsunterschieden unter den Produkten zahlreicher Versicherer. Die besten Angebote könen Sie sich durch einen kostenfreien, unkomplizierten, unabhängigen Onlinevergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen sichern.
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