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Die Ausübung eines Berufs sichert den Lebensunterhalt, weshalb keiner seinen Arbeitsplatz verlieren möchte. Doch das kann passieren, wenn es plötzlich zu einer Krankheit oder zu einer Verletzung kommt, sodass der Betroffene unfähig wird, seinem Beruf weiter nachzugehen. Wer davon betroffen ist, der ist zu bemitleiden, es sei denn er hat eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. So lautet die Bezeichnung einer privaten Versicherung, die neben der Unfallversicherung einen Zweig der Invalidenversicherung bildet. Abgeschlossen werden kann die Berufsunfähigkeitsversicherung entweder als Zusatzversicherung oder als Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kommt es also dazu, dass ein Versicherter aufgrund einer Krankheit, einer Körperverletzung oder eines Kräfteverfalls mindestens sechs Monate nicht seinen Beruf ausüben kann, dann wird ihm eine vorher vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Manche fragen sich schließlich, ob die BU, wie die Berufsunfähigkeitsrente abgekürzt wird, von der Steuer abgesetzt werden kann. Ja, das kann sie, und zwar als Werbungskosten.
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