Besteuerung von Renten

Renten sind gleich bleibende Leistungen, die in bestimmten Zeiträumen wiederkehren und das Rentenstammrecht zur Grundlage haben. Es gibt verschiedene Arten von Renten, wobei die Leibrente, wie zum Beispiel die Altersrente, die Witwenrente, die Weisenrente, die Berufsunfähigkeitsrente, die Erwerbsunfähigkeitsrente, die Rente aus einer Lebensversicherung u. s. w., die bekannteste ist. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten, Wiedergutmachungsrenten und Sozialversicherungsleistungen an eine pflegebedürftige Person sind generell steuerfrei. Steuerpflichtig sind nur Renten mit einem Ertragsanteil. Dieser richtet sich nach der Laufzeit der Rente, je kürzer diese ist, desto geringer ist der zu versteuernde Ertragsanteil.


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