Betriebskrankenkasse

Eine Betriebskrankenkasse kann von jedem Betrieb ab 1000 versicherungspflichtigen Mitarbeitern eröffnet werden. Die Aufsichtsbehörde genehmigt die Eröffnung der Betriebskrankenkasse aber auch nur dann, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer gesichert ist. .Die Betriebskrankenkasse kann auf mehrere Betriebe ausgeweitet werden. Seit 1996 kann jeder in eine Betriebskrankenkasse wechseln. Seitdem sind ca. 14,8 Millionen Menschen durch eine Betriebskrankenkasse krankenversichert. Das entspricht einem Marktanteil von 20 Prozent und dem dritten Platz unter allen gesetzlichen Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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