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Bei den Betriebskrankenkassen (BKK) handelt es sich um Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als solche sind sie selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts und gehören, außer der Bahn BKK, zu Landesverbänden. Sie können von Arbeitgebern mit mindestens 1 000 Angestellten gegründet werden, sobald die Mehrheit der Mitarbeiter damit einverstanden ist. Anfangs waren die BKK ausschließlich für die Mitarbeiter eines Betriebes zuständig. Mit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechts haben sich die meisten dann auch nach außen geöffnet.
Seid dieser Gesetzesänderung ist die Anzahl der BKK, meist durch Fusionen, zurückgegangen. Trotzdem sind sie noch sehr zahlreich auf dem deutschen Versicherungsmarkt vertreten. Die Beitragssätze der BKK sind sehr unterschiedlich, so dass es sich lohnt, sie einem kostenlosen Preisvergleich im Internet zu unterziehen.
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