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Für Sozialversicherungsmeldungen brauchen Arbeitgeber eine Betriebsnummer. Mit dieser Nummer werden Beiträge den entsprechenden Konten zugeordnet. Sie besteht aus acht Ziffern. Ohne Betriebsnummer ist keine Anmeldung zur Sozialversicherung möglich. Außerdem ist die Betriebsnummer erforderlich, um Beschäftigte bei den Krankenkassen an- und abzumelden.
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