Volltextsuche:
Betriebsvereinbarungen werden zwischen den Arbeitgebern eines Betriebs und dem Betriebsrat geschlossen. Dieser Vertrag ist für beide Seiten bindend. Vereinbarungen, sie durch einen übergeordneten Tarifvertrag geregelt sind, können nicht Gegenstand von Betriebsvereinbarungen werden. Freiwillige Betriebsvereinbarungen können sich auf jedes beliebige Thema beziehen, bei dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Handlungsbedarf sehen.
Für Versicherungen jeglicher... mehr
Der Deutsche Herold ist ein Tochterunternehmen... mehr
Den richtigen Beruf zu wählen, ist... mehr
Das Unternehmen wurde 1905 als "Krankenunterstützungskasse... mehr
In erster Linie sind Kunstversicherungen auf... mehr