Volltextsuche:
Anspruch auf Krankengeld haben alle Menschen, die berufstätig waren und durch eine Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig geworden sind. Auch wenn sie stationär behandelt werden müssen, steht ihnen diese finanzielle Hilfe zu. Das Recht auf Krankengeld ensteht, sobald die Erkrankung der Betreffenden ärztlich diagnostiziert wurde.
Im Höchstfall beträgt das Krankengeld 70% des Arbeitsentgelts. Die Bezugsdauer ist unbegrenzt, ausser es handelt sich stehts um dieselbe Krankheit. In solch einem Fall erhalten die jeweiligen Personen innerhalb von drei Jahren, 78 Wochen lang Krankengeld. Krankengeld kann auch beantragt werden für die Pflege oder Betreuung eines kranken Kindes, insofern keine weiteren Familienmitglieder im Haushalt leben, die sich um das Kind kümmern könnten. Die Bezugsdauer pro Kind beträgt 10 Tage und für Alleinerziehende 20 Tage. Um Sich und Ihre Familie ausreichend abzusichern, bietet sich noch eine zusätzliche Erwerbsunfähigkeits-Versicherung bei den privaten Anbietern an. Vergleichen Sie die Tarife und Leistungen dieser im Internet.
Seit Anfang 2007 gelten Arbeitnehmer erst... mehr
In der mehr
Da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) große... mehr
Das Burnout Syndrom wird vorwiegend durch... mehr
Die Techniker Krankenkasse (TK) wurde bereits... mehr