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Wer nach der billigsten gesetzlichen Krankenversicherung sucht, der sucht vergebens! Er tut es, weil mittlerweile alle gesetzlichen Krankenversicherungen identisch sind. Das liegt daran, dass mittlerweile der Gesetzgeber den Beitragssatz vorgibt, und zwar einheitlich. Das war in der Vergangenheit noch nicht der Fall, als noch die Krankenkassen selber bestimmen konnten, wie hoch der Beitragssatz sein sollte. Doch nicht nur in Bezug auf die Beiträge sind die Krankenversicherungen ähnlich, sondern auch hinsichtlich der Leistungen. Auch hier gibt der Gesetzgeber vor, welche Leistungen garantiert werden müssen.
Die Krankenkassen selbst sind nur in Bezug auf 5 % der Leistungen selbständig. Ein Vergleich lohnt sich somit nicht mehr wie früher, wo noch Tabellen studiert wurden. Ein Vergleich ist nur noch dann sinnvoll, wenn es um die private Krankenversicherung geht. Denn hierbei sind die Krankenkassen noch weitgehend autonom und können selber bestimmen, wie hoch die Beiträge ausfallen sollen und welche Leistungen garantiert werden.
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